Maskenpflicht im Unterricht

(Bild: © Schwalm-Eder-Kreis)

Aufgrund der gestiegenen Inzidenz hat der Schwalm-Eder-Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der u.a. unter Ziffer 6 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch während des Präsenzunterrichts angeordnet wird, die wir ab Montag (26.10.) im Schwalmgymnasium umsetzen werden.

Bitte bringt euch genügend MNB für einen Schultag mit, sodass ihr Ersatz habt, sollte eure MNB kaputt gehen oder durchfeuchtet sein. Kinn-/Minivisiere sind nicht zulässig.

In der neuen Allgemeinverfügung wird zudem unter Ziffer 4 auch das Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung in besonders belebten Straßen und auf besonders belebten Plätzen angeordnet. In Schwalmstadt sind dies u.a die Bahnhofsstraße, der Marktplatz und die Sparkassenpassage.

Ich bitte um Beachtung aller Regeln und wünsche allen gute Gesundheit!