Seit dem 1. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Die für den Schulbetrieb wichtigste Änderung ist Folgende:
Die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 12 Jahre alt sind, den Präsenzunterricht nicht besuchen dürfen, wenn Angehörige des gleichen Hausstandes der Absonderung unterliegen, ist weggefallen.
PRÄZISIERUNG: Nach aktueller Rechtslage dürfen weiterhin auch unter 12jährige Schüler*innen, deren Eltern (oder andere Mitglieder des Hausstandes) positiv getestet wurden und sich in Quarantäne begeben müssen, nicht in die Schule gehen.
Der Schwalm-Eder-Kreis hat durch eine Allgemeinverfügung weitergehend festgelegt, dass bei Quarantäneanordnungen die Geschwisterkinder unter 12 Jahren Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen nicht besuchen dürfen.